Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ihre Regelungen zum Schulbetrieb im Januar überarbeitet.
- Vor dem 25. Januar 2021 wird es keine generelle Präsenzpflicht an Berliner Schulen geben.
- Die Grundschulen werden frühestens am 25. Januar wieder im Wechselunterricht starten, vorbehaltlich des Infektionsgeschehens. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.
- Am 19. Januar wird darüber entschieden, wie es ab dem 25. Januar mit dem Schulbetrieb an Grundschulen weitergeht.
(Stand: 08. Januar 2021, Quelle: Senatsverwaltung)